Allgemeine Geschäftsbedingungen
BFG Handels UG (haftungsbeschränkt)
Stand: Mai 2025
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) der BFG Handels UG (haftungsbeschränkt)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der BFG Handels UG (haftungsbeschränkt), Bielefeld (nachfolgend „Anbieter“), und ihren Kunden (nachfolgend „Käufer“) über die Website www.bfg-handel.com sowie über sonstige Vertriebswege.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen.
(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(4) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform.
(5) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
§ 2 Anbieterinformationen
BFG Handels UG (haftungsbeschränkt)
Sitz: Schulstraße 46 / 33647 Bielefeld / Deutschland
Website: www.bfg-handel.com
E-Mail: info@bfg-handel.com
Telefon: +49 521 39968348
Registergericht: Amtsgericht Bielefeld
Handelsregisternummer: HRB 46101
USt-IdNr.: DE453878781
Geschäftsführung: Olaf Guntelmann
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Waren, Maschinen, Ersatzteilen oder sonstigen Leistungen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
(2) Bestellungen des Käufers stellen ein verbindliches Vertragsangebot dar.
(3) Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch Auslieferung der Ware zustande.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, Angebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(5) Angaben in Prospekten, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Unterlagen, Leistungsbeschreibungen oder auf der Website sind nur annähernd maßgeblich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
§ 4 Preise und Preisanpassungen
(1) Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zzgl. Verpackungs-, Versand-, Transport-, Versicherungs-, Zoll- und sonstiger Nebenkosten.
(2) Maßgeblich sind ausschließlich die in der schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Preise.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, nach Vertragsschluss eintretende Kostensteigerungen, insbesondere bei Rohstoffen, Energie, Frachten, Transport, Personal, Wechselkursen oder Zulieferungen, an den Käufer weiterzugeben, sofern zwischen Vertragsschluss und Lieferung mehr als vier Wochen liegen.
(4) Lager-, Bereitstellungs- und sonstige Zusatzkosten infolge Annahmeverzugs oder verzögerter Mitwirkung des Käufers gehen zu dessen Lasten.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, Lieferungen von Vorkasse oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen.
(3) Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, werden sämtliche offenen Forderungen sofort zur Zahlung fällig.
(4) Im Falle des Verzugs ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 BGB sowie die gesetzliche Verzugspauschale geltend zu machen.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, weitere Lieferungen oder Leistungen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher offener Forderungen zurückzuhalten.
(6) Aufrechnung oder Zurückbehaltung sind nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder anerkannten Forderungen zulässig.
(7) Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen.
§ 6 Lieferung, Lieferfristen und Gefahrübergang
(1) Liefertermine und Lieferfristen gelten nur annähernd, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesichert wurden.
(2) Lieferfristen beginnen erst nach vollständiger Klärung sämtlicher technischer und kaufmännischer Fragen sowie nach Eingang vereinbarter Anzahlungen.
(3) Der Anbieter ist zu Teil- und Vorablieferungen berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.
(4) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, vom Anbieter nicht zu vertretender Ereignisse verlängern die Lieferfristen angemessen. Dies gilt insbesondere bei Lieferengpässen, Betriebsstörungen, Streiks, Energieausfällen, behördlichen Maßnahmen oder Verzögerungen von Zulieferern.
(5) Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen, soweit dem Anbieter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
(6) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Transporteur auf den Käufer über.
(7) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, geht die Gefahr spätestens mit Eintritt des Annahmeverzugs auf den Käufer über.
(8) Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Käufer. Bei Lagerung durch den Anbieter können pauschal 0,5 % des Nettoauftragswertes pro angefangener Woche berechnet werden.
§ 7 Abnahme
(1) Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich abzunehmen.
(2) Die Ware gilt spätestens sieben 7 Werktage nach Lieferung als abgenommen, sofern nicht zuvor wesentliche Mängel schriftlich angezeigt wurden.
(3) Eine Inbetriebnahme, Nutzung, Weiterveräußerung oder Verarbeitung der Ware gilt in jedem Fall als Abnahme.
(4) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Anbieters.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten ausreichend zum Neuwert zu versichern.
(3) Der Käufer tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware sicherungshalber an den Anbieter ab. Der Anbieter nimmt die Abtretung an.
(4) Der Käufer bleibt widerruflich zur Einziehung der Forderungen berechtigt. Der Anbieter kann diese Berechtigung bei Zahlungsverzug widerrufen.
(5) Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig.
(6) Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen. Die Rücknahme gilt nicht automatisch als Rücktritt vom Vertrag.
§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Käufer seinen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachkommt.
(2) Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.
(3) Versteckte Mängel sind spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
(4) Erfolgt keine fristgerechte Rüge, gilt die Ware als genehmigt.
(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf (12) Monate ab Gefahrübergang.
(6) Der Anbieter ist im Gewährleistungsfall nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.
(7) Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(8) Gebrauchte Waren werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft, soweit gesetzlich zulässig.
(9) Technisch oder produktionsbedingte Abweichungen hinsichtlich Maß, Farbe, Gewicht, Konstruktion oder Verarbeitung stellen keinen Mangel dar.
(10) Öffentliche Äußerungen, Werbung oder Herstellerangaben stellen keine garantierte Beschaffenheit dar.
§ 10 Stornierung, Rücktritt und Vertragsverletzung
(1) Eine Stornierung oder ein Rücktritt des Käufers bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
(2) Im Falle einer vom Anbieter akzeptierten Stornierung oder einer unberechtigten Vertragslösung durch den Käufer ist der Anbieter berechtigt, pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 30 % des vereinbarten Netto-Auftragswertes zu verlangen.
(3) Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Der Anbieter bleibt berechtigt, einen darüber hinausgehenden tatsächlichen Schaden geltend zu machen, insbesondere Transport-, Rückführungs-, Lager-, Prüf-, Demontage-, Wiedereinlagerungs-, Wertminderungs- sowie entgangene Gewinnkosten.
(5) Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Anbieter berechtigt, die Ware zurückzufordern, ohne dass hierin ein Rücktritt vom Vertrag liegt.
(6) Sämtliche Kosten der Rückholung trägt der Käufer.
§ 11 Haftungsbeschränkung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Der Anbieter haftet insbesondere nicht für Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfälle, mittelbare Schäden oder Folgeschäden.
(5) Die Haftung ist der Höhe nach auf den jeweiligen Netto-Auftragswert begrenzt.
(6) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
(7) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 12 Exportkontrolle und Sanktionen
(1) Der Käufer verpflichtet sich, sämtliche anwendbaren Exportkontroll-, Embargo- und Sanktionsvorschriften einzuhalten.
(2) Der Weiterverkauf oder Export der Ware in sanktionierte Staaten oder an sanktionierte Personen ist untersagt.
(3) Der Käufer stellt den Anbieter von sämtlichen Schäden, Bußgeldern oder Ansprüchen frei, die aus einem Verstoß gegen Export- oder Sanktionsvorschriften resultieren.
§ 13 Datenschutz
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
(2) Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf www.bfg-handel.com.
§ 14 Vertraulichkeit
(1) Sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten Informationen sind vertraulich zu behandeln.
(2) Die Verpflichtung gilt auch nach Vertragsende fort.
(3) Technische Unterlagen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstige Unterlagen bleiben Eigentum des Anbieters und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Bielefeld, sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Bielefeld.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(5) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen mindestens der Textform.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf verbundene Unternehmen oder Dritte zu übertragen.
(7) Nebenabreden bestehen nicht. Maßgeblich sind ausschließlich die schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien.